Private Krankenversicherung & Beihilfe
Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen. Je nach Behandlungsphase und erforderlichen diagnostischen Leistungen kann die Höhe des Honorars variieren. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag beziehungsweise den für Sie geltenden Beihilfevorschriften.
Bitte klären Sie möglichst vor Beginn der Behandlung, in welchem Umfang Ihr Kostenträger die Leistungen übernimmt. Über die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie transparent.
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