Termine & Kosten

Welcher Weg
für Sie passt.

Gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler: Der Zugangsweg unterscheidet sich. Hier finden Sie die erste Orientierung; die konkreten Schritte klären wir persönlich.

Zugangswege ansehen

Kosten & Finanzierung

Ein klarer Rahmen
für Ihre Termine.

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Private Krankenversicherung & Beihilfe

Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen. Je nach Behandlungsphase und erforderlichen diagnostischen Leistungen kann die Höhe des Honorars variieren. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag beziehungsweise den für Sie geltenden Beihilfevorschriften.

Bitte klären Sie möglichst vor Beginn der Behandlung, in welchem Umfang Ihr Kostenträger die Leistungen übernimmt. Über die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie transparent.

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02

Direkter Zugang

Psychotherapie als Selbstzahler

Sie können psychotherapeutische Leistungen auch unabhängig von einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung selbst finanzieren. Die Abrechnung erfolgt – ebenso wie bei Privatversicherten – nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen.

Therapiestunde und ggf. Erhebung des aktuellen psychischen Befundes50 Minuten167,58 €

Wenn darüber hinaus eine medizinisch erforderliche diagnostische Leistung erbracht wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Darüber informiere ich Sie vorab transparent. Die Abrechnung wird vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart. Psychotherapeutische Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei.

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03

Privat zu zahlendes Angebot

Psychologische Beratung

Psychologische Beratung wird privat bezahlt und in der Regel nicht von Krankenversicherungen erstattet.

Standortbestimmung90 Minuten300 €
Weitere Beratung50 Minuten178,50 €

Die genannten Endpreise enthalten 19 % Umsatzsteuer. Aus der Standortbestimmung ergibt sich keine Verpflichtung zu weiteren Terminen. Einen gegebenenfalls abweichenden zeitlichen Rahmen und das entsprechende Honorar vereinbaren wir vor dem Termin.

Mehr zur Standortbestimmung
04

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie für gesetzlich Versicherte

Die Praxis verfügt über einen eigenen Kassensitz. Selbstverständlich können daher auch gesetzlich Versicherte in der Praxis psychotherapeutisch behandelt werden.

Eine psychotherapeutische Sprechstunde zur diagnostischen Einschätzung, Beratung und Information ist in der Regel möglich – auch wenn sich daraus nicht unmittelbar ein freier Therapieplatz ergibt. Ob aktuell ein passender Therapieplatz verfügbar ist und wie der weitere Zugang erfolgt, klären wir im persönlichen Erstkontakt.

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Der Ablauf

Schritt für Schritt.

01

Erstkontakt

Sie nennen kurz den gewünschten Zugangsweg und Ihre terminliche Verfügbarkeit. Ich antworte in der Regel innerhalb der nächsten Tage und kläre mit Ihnen, ob ein Platz verfügbar ist.

02

Kennenlernen

Das erste Gespräch findet persönlich in der Praxis statt. Dabei geht es um Ihre Situation, Ihre Erwartungen und eine fachliche Einschätzung. Ebenso wichtig ist, ob die Zusammenarbeit für Sie stimmig ist.

03

Therapie

Wir vereinbaren Ziele und einen passenden Rahmen. Nach dem persönlichen Kennenlernen können einzelne Folgetermine, sofern es fachlich passt, auch als Videosprechstunde stattfinden.

Der Einstieg in die Beratung

Die Beratung beginnt regulär mit der Standortbestimmung. Inhalt und weitere Schritte finden Sie auf der Beratungsseite.

Zur Standortbestimmung

Für Ihre Anfrage und organisatorische Angaben:

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